Stand: August 2026
Die Energieberatung Müller (nachfolgend „Energieberatung Müller“) wird vertreten durch Benjamin Müller und hat ihren Geschäftssitz in 40764 Langenfeld.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“), sowie die Widerrufsbelehrung gelten für die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen im Bereich Energieberatung durch Kunden. Alle verwendeten Begriffe gelten unabhängig von der Sprachform sowohl für weibliche, männliche oder diverse Kunden.
1.1 Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme unserer Dienste gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Energieberatung Müller stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Ein fehlender Widerspruch fremder AGB stellt keine Zustimmung dar.
1.2 Der Kunde kann Verbraucher oder Unternehmer sein. Verbraucher im Sinne dieser AGB und der Widerrufsbelehrung ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 I BGB).
2.1 Der Kunde geht in Übereinstimmung mit den AGB eine vertragliche Beziehung bezüglich der Dienstleistung im Bereich Energieberatung mit Energieberatung Müller ein. Dabei kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und Energieberatung Müller durch E-Mail-Bestätigung oder Übersendung der unterzeichneten Vereinbarung (Angebot), sofern relevant für die Leistungserbringung vorbehaltlich der Bewilligung der beantragten Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zustande.
2.2 Energieberatung Müller erbringt die Leistung des Auftrags nach Annahme des Angebots als Energieberater nach den geltenden Grundsätzen unparteiisch, unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen. Die Erbringung der Leistung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik, maßgeblich sind hierbei die einschlägigen Normen, Gesetze, förderrechtlichen Bestimmungen und Verordnungen der betroffenen Leistung zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns durch Energieberatung Müller. Änderungen der rechtlichen, technischen oder förderrechtlichen Rahmenbedingungen nach Leistungsbeginn begründen keinen Anspruch auf Anpassung oder Neuerstellung der Beratungsergebnisse, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird.
2.3 Zwischen den Vertragsparteien findet Dienstvertragsrecht Anwendung. Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert, es sei denn dies wurde schriftlich vereinbart, insbesondere kann Energieberatung Müller weder gewährleisten noch garantieren, dass die Immobilie des Kunden eine bestimmte Energieklasse erreicht bzw. dass prognostizierte Einsparungseffekte eintreten. Der Kunde entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der von Energieberatung Müller empfohlenen oder mit Energieberatung Müller abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt selbst dann, wenn Energieberatung Müller die Umsetzung abgestimmter Planungen oder Maßnahmen durch den Kunden begleitet.
2.4 Ausdrücklich nicht geschuldet sind Planungsleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), insbesondere nicht die Objektüberwachung oder Bauleitung zum Bauvorhaben.
2.5 Energieberatung Müller legt die vom Kunden mitgeteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie das übermittelte Zahlenmaterial bei ihrer Tätigkeit als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist Energieberatung Müller nicht verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen des erteilten Auftrags von Energieberatung Müller Plausibilitätsprüfungen oder Wertermittlungen vorzunehmen sind. Diese knüpfen allein an die vom Kunden mitgeteilten Informationen, Angaben oder Unterlagen an und haben nicht deren Überprüfung zum Inhalt.
2.6 Energieberatung Müller ist als Energieberater nicht an Weisungen des Kunden gebunden, wenn diese eine inhaltliche Unrichtigkeit des Ausweises sowie den Verlust der Unparteilichkeit zur Folge hätten.
2.7 Energieberatung Müller kann ohne eine gesonderte Zustimmung des Kunden folgende Arbeiten/Leistungen durchführen oder veranlassen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages notwendig sind:
2.8 Sofern im Rahmen des Auftrags mit dem Kunden abgesprochene zusätzliche Kosten entstehen, hat Energieberatung Müller einen Anspruch darauf, die ihm entstandenen Aufwendungen, die zur Ausführung des Auftrages notwendig sind oder waren, dem Kunden zusätzlich in Rechnung zu stellen. Diese Aufwendungen können u.a. Reisekosten, Gebühren für die Beantragung aktueller Objekt-Dokumente oder andere Drittkosten für die Beschaffung notwendiger Unterlagen sein.
2.9 Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von Energieberatung Müller schriftlich zugesagt worden sind.
2.10 Die Weitergabe oder Präsentation schriftlicher Ausarbeitungen oder Ergebnisse von Energieberatung Müller gegenüber Dritten bedürfen der vorherigen Zustimmung von Energieberatung Müller und erfolgen allein im Interesse und im Auftrag des Kunden. Der Dritte wird hierdurch nicht in den Schutzbereich des Auftrags zwischen dem Kunden und Energieberatung Müller einbezogen. Dies gilt auch dann, wenn der Dritte ganz oder teilweise die Vergütung der Tätigkeit von Energieberatung Müller für den Kunden trägt oder diese übernimmt.
3.1 Der Kunde sichert Energieberatung Müller zu, dass an den vom Kunden bereitgestellten Informationen, Daten und Materialien keine Rechte Dritter bestehen, die den Kunden oder Energieberatung Müller in der Nutzung einschränken. Energieberatung Müller wird durch den Kunden von sämtlichen Ansprüchen Dritter freigestellt, die aus einer Verletzung der beschriebenen Rechte von Dritten entstehen.
3.2 Der Kunde sichert zu, alle für den Energieberater notwendigen sowie gewünschten Unterlagen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Er hat die Arbeit zu unterstützen und den Zugang zum Objekt zu ermöglichen. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer unter anderem folgende Unterlagen, soweit vorhanden und zugänglich, zur Verfügung:
Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet, Energieberatung Müller unverzüglich auf Änderungen hinzuweisen, die für den Auftrag von Belang sind.
3.3 Sollte der Energieberatung Müller die Leistungserbringung nur unter erschwerten, vom Kunden zu vertretenden Umständen möglich sein (z.B. wegen Verletzung seiner Mitwirkungspflichten), ist der Kunde verpflichtet, etwaige Hindernisse nach Aufforderung von Energieberatung Müller zu beseitigen. Bis zur Beseitigung ruhen die Leistungspflichten von Energieberatung Müller. Kommt der Kunde dieser Pflicht innerhalb angemessener Frist nicht nach, ist Energieberatung Müller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag zu kündigen. Der Kunde hat in diesem Falle bereits erbrachte Leistungen auf der Basis der aufgewendeten Zeit mit einem Stundensatz von 150,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer zu entgelten. Weitergehende Rechte von Energieberatung Müller bleiben hiervon unberührt.
4.1 Dieser Vertrag wird unter dem Vorbehalt geschlossen, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Zuschuss gemäß § 3 Abs. 3 bewilligt.
4.2 Den Vertragsparteien ist bekannt, dass auf die Förderung kein Rechtsanspruch besteht.
4.3 Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fördermittelanträge einer Prüfung durch das BAFA unterliegen und deren Bewilligung nicht garantiert werden kann. Der Berater haftet nicht für den Verlust oder die Ablehnung von Fördermitteln. Maßgeblich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Förderbedingungen. Änderungen der Förderhöhe oder Förderfähigkeit bleiben vorbehalten.
5.1 Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg der von Energieberatung Müller empfohlenen Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn Energieberatung Müller die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleitet.
5.2 Der Auftragnehmer haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung des Beraters jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt und maximal auf 200.000 EUR.
5.3 Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers besteht nicht. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.
5.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für Nachteile, die aus nachträglichen Änderungen gesetzlicher Vorschriften, technischer Regelwerke, Förderbedingungen oder behördlicher Auslegungen entstehen.
5.5 Die Haftung von Energieberatung Müller entfällt, soweit der eingetretene Schaden auf unrichtige oder unvollständige Informationen bzw. Unterlagen des Kunden zurückzuführen ist.
5.6 Energieberatung Müller übernimmt keine Garantie für die Auszahlung von Fördergeldern.
5.7 Ansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Der Auftragnehmer verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1.000.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden und 3.000.000 Euro für Personenschäden pro Schadensfall. Ein Nachweis über den Versicherungsschutz kann auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller Angaben und erarbeiteten Unterlagen, von denen er während der Kontaktgespräche oder während der Beratung Kenntnis erhält.
8.1 Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Energieberatung Müller, Im Bruchfeld 4, 40764 Langenfeld, mueller.berater@gmail.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder einer E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
8.2 Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:
Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben oder mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder sollte ein wesentlicher Punkt nicht geregelt sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung herbeizuführen, die dem beabsichtigten Erfolg am nächsten kommt und die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur in Textform und bei Bezugnahme auf diesen Vertrag wirksam.
Informationen über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten und über die dem Auftraggeber zustehenden Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) können der „Information zur Datenverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)“ des Auftragnehmers entnommen werden. Die Information ist direkt beim Auftragnehmer erhältlich. Die Information enthält insbesondere Angaben zu Ansprechpartnern in Datenschutzfragen, Informationen zu Zweck sowie Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung und zu den Empfängern von personenbezogenen Daten, sowie zur Speicherdauer und zu den Betroffenenrechten. Auf Wunsch übersendet der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein Exemplar.
11.1 Abweichende Vertragsabsprachen bedürfen der Textform (z.B. E-Mail).
11.2 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz von Energieberatung Müller, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, solange dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
Aufträge, die vor Stellung eines Antrages vergeben werden, können zum Verlust der Förderung durch BAFA, KfW oder andere Fördergeber führen.
Der Antrag auf Gewährung des Bundeszuschusses ist vor Vorhabenbeginn zu stellen. Vorhabenbeginn ist der Abschluss eines rechtsgültigen Vertrages über die Durchführung einer Energieberatung. Ein Vertragsabschluss ist ausnahmsweise vor Antragstellung zulässig, wenn die Wirksamkeit des Vertrages von der Förderzusage des BAFA abhängig gemacht wird.
Mit der Energieberatung darf immer nach der Antragstellung begonnen werden. Als Beginn der Energieberatung gilt der Abschluss eines Vertrags mit dem Beratungsunternehmen.